Was passiert, wenn ein Betriebsratsmitglied selbst gegen Datenschutzregeln verstößt?
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Fall entschieden: Ein grober Verstoß kann den Ausschluss aus dem Betriebsrat rechtfertigen.
Im Zentrum: die unerlaubte Weiterleitung sensibler Beschäftigtendaten an private E-Mail-Adressen – trotz Abmahnung.
Was bedeutet das für die betriebliche Praxis?
Wo liegen die Grenzen der datenschutzrechtlichen Verantwortung von Betriebsräten?