Meldepflichten
Unterstützung bei der Meldung der Kontaktdaten an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde und 24/7 Erreichbarkeit bei Datenschutz-Verletzungen.
Unsere zentrale Aufgabe ist die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten. Seit vielen Jahren beraten wir Verantwortliche, Auftragsverarbeiter sowie deren Mitarbeiter*innen und kontrollieren (auch risikoorientiert) die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz. Zu jedem Datenschutzbeauftragten stellen wir ohne Zusatzkosten eine Stellvertretung zur Verfügung. Zudem beginnen wir unsere Tätigkeit grundsätzlich mit einer initialen Bestandsaufnahme einschließlich Bericht und Maßnahmenkatalog. Neben der Wahrnehmung der gesetzlich geforderten Aufgaben bieten wir nach Bedarf folgende Leistungen – zum Pauschalpreis ohne Stundenkontingent oder zeitliche Begrenzung.
Unterstützung bei der Meldung der Kontaktdaten an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde und 24/7 Erreichbarkeit bei Datenschutz-Verletzungen.
Regeltermine, Tätigkeitsberichte (quartalsweise, halbjährlich oder jährlich) und Erfüllung der besonderen Anforderungen einer wesentlichen Auslagerung.
Prüfung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten und Unterstützung beim Risikomanagement und der Schutzbedarfsfeststellung.
Websitecheck mit Erstellung der notwendigen Informationspflichten (Datenschutzerklärung) und regelmäßige Schulung der Beschäftigten (LeA-Portal oder individuell).
Auch Ihren eigenen Datenschutzbeauftragten können wir hilfreich unterstützen oder bei kurzzeitiger oder langfristiger Abwesenheit vertreten. Mit entsprechender Einbindung in die Organisation reagieren wir im Bedarfsfall schnell und übernehmen einzelne Aufgaben oder den gesamten Verantwortungsbereich Ihres Datenschutzbeauftragten. Dazu gehören auch das Erstellen von Richtlinien, Organisationsanweisungen oder Prozessen und die Wahrnehmung des Beschwerdemanagements bei Betroffenenanfragen.
Unternehmen, die als Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter ihren Sitz außerhalb der EU haben und in den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung fallen, müssen einen rechtlichen Vertreter benennen.
Befinden sich die Betroffenen in Deutschland, übernehmen wir die Funktion des Vertreters in der EU – bei Bedarf auch in Kombination mit der Funktion des betrieblichen Datenschutzbeauftragten.