Schlagwortarchiv für: Kundengewinnung

Ein Webdesigner hatte einen Zahnarzt per E-Mail auf angebliche DSGVO-Verstöße hingewiesen – verbunden mit einem kostenpflichtigen Dienstleistungsangebot. Als der Zahnarzt nicht reagierte, machte der Webdesigner Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend (1.160,25 € für ein Gutachten seines Bruders).
Das Amtsgericht Mainz (Urteil vom 27.03.2025 – Az. 88 C 200/24) wies die Klage ab: Das Vorgehen sei rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB). Der Kläger habe keine echte Betroffenheit i.S.d. DSGVO dargelegt, sondern den Datenschutz nur vorgeschoben, um Kunden zu akquirieren.
Ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sowie ein Schadenersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO bestünden nicht. Auch das Gutachten sei unnötig und geschäftlich motiviert gewesen.