Künstliche Intelligenz und Datenschutz – Einführung

(Dieser Beitrag ist der Teil der Artikelserie „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“)

Künstliche Intelligenz – Nicht umsonst findet dieser Begriff immer öfter seinen Raum sowohl in privaten als auch in öffentlichen Diskussionen.

Doch was genau verbirgt sich hinter künstlicher Intelligenz eigentlich? Ist schon das Navi im Auto künstlich intelligent oder fängt eine solche Intelligenz doch erst bei neuen Entwicklungen, wie etwa bei ChatGPT oder ausgeklügelten Algorithmen an?  Ist die künstliche Intelligenz eine Bedrohung oder eher eine Chance, die Zukunft besser zu gestalten?

Um diese Frage beantworten zu können und einen Überblick zu erhalten, sollte sich zunächst eine schlichte, allgemeine Definition angeschaut werden:

Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Sprachverständnis, Abstraktion, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren.

Eine sehr einfache, aber doch verständliche Beschreibung dessen, was den Kern der künstlichen Intelligenz ausmacht. Je nach Ziel und technischen Voraussetzungen kann jedoch eine weitere Differenzierung von künstlichen Intelligenzen stattfinden. Schwieriger gestaltet sich diese Unterscheidung deshalb, weil es zum einen oft nicht eindeutig ist, zu welcher Stufe ein System zugeordnet werden kann, aber auch weil Begriffe verwendet werden, die für Nicht-Expert*innen auf den ersten Blick nicht wirklich aufschlussreich sind.

Ein Begriff, welcher häufig verwendet wird, ist das sogenannte „Machine Learning“. Machine Learning basiert – heruntergebrochen- auf Algorithmen, die aus Daten lernen. Nachdem ein Algorithmus mithilfe von Trainingsdaten aufgebaut wurde, wird dieser Algorithmus auf ganz neue Daten angewendet. In gewisser Weise lernt der Algorithmus also, wie er selbst funktioniert, indem er Daten nutzt. Die Daten sind sozusagen nur ein Mittel zum Zweck. Unterschiedliche Algorithmen lernen dabei auch auf unterschiedliche Weise – genauso wie Menschen es tun.

Welche Arten von Algorithmen es gibt und wie die jeweiligen Funktionsweisen sind, wird in einem der folgenden Beiträge behandelt.

Auch die Bezeichnung des „Deep Learning“ ist nicht wegzudenken, wenn man sich mit künstlicher Intelligenz beschäftigt. Deep Learning bezeichnet moderne neuronale Netze, welche mehr als zwei Neuronenschichten haben. Dadurch können sie sowohl strukturierte als auch unstrukturierte Daten, wie beispielsweise Texte, Bilder und Sprache verarbeiten. Prominente Beispiele sind etwa Sprachassistenten wie Siri oder Alexa. Mithilfe eines solchen neuronalen Netzes soll das menschliche Gehirn simuliert werden. Je mehr Neuronenschichten in das System eingepflegt werden, desto besser kann dieses System anschließend auch Vorhersagen treffen oder – im Endeffekt – menschliches Verhalten nachahmen.

Auch hierzu wird in den folgenden Wochen ein Beitrag folgen, welcher das Thema des Deep Learning näher beleuchtet.

Zudem ist das „Natural Language Processing“ (NLP) nicht aus dem Sprachgebrauch in Verbindung mit künstlicher Intelligenz wegzudenken. NLP ist eine künstliche Intelligenz, welche natürliche Sprache – in schriftlicher oder mündlicher Form-  mithilfe von Algorithmen so umwandelt, dass Computer diese verstehen, interpretieren und selbst „sprechen“ können. Ziel ist es, eine direkte Kommunikation zwischen Mensch und Maschine zu ermöglichen. Insbesondere durch die stetig steigende Anzahl an Daten, hat diese künstliche Intelligenz eine hohe Relevanz, da mit ihr deutlich schneller eine Analyse und Auswertung der Daten stattfinden kann, als wenn dies Menschen durchführen würden. Das führende Beispiel für ein NLP-basiertes KI-System ist der ChatGPT.

Auf einer abstrakteren Ebene wird teils auch zwischen schwacher und starker künstlicher Intelligenz abgegrenzt. Bei einem schwachen KI-System handelt es sich grob gesagt um ein System, welches eine klar abgegrenzte Aufgabenstellung verfolgt und über eine beschränkte Lernfähigkeit verfügt, die sich in der Regel durch simple Mustererkennung auszeichnet. Eine starke künstliche Intelligenz ist hingegen in der Lage, die kognitiven Fähigkeiten von Menschen zu übersteigen und somit jegliche Art von Aufgabe besser und schneller bewältigen zu können. Letzteres existiert zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nur in der Theorie, stellt jedoch nicht etwas dar, was sich nicht auch schnell ändern könnte.

Zwar ist die Abgrenzung der unterschiedlichen Begrifflichkeiten für das weitere Verständnis durchaus Voraussetzung, dennoch bietet das Thema der künstlichen Intelligenz ein deutlich umfangreicheres Spektrum an Aspekten, welche eine hohe gegenwärtige und zukünftige Relevanz haben. Nicht nur persönlich und gesellschaftlich, sondern auch politisch und rechtlich wird uns die rasante Entwicklung der KI vor große Herausforderungen stellen. In allen vier Sphären spielt auch der Datenschutz eine höchst wichtige und voraussichtlich fahrlässig vernachlässigte Rolle. Das erkennt nun auch die Europäische Union (EU) und schlägt erste rechtliche Einschränkungen vor, darunter die KI-Verordnung (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021PC0206).

Anknüpfungspunkt sollen dabei die Risiken von KI-Systemen sein. Dafür wurden vier Risikostufen festgelegt, anhand derer erkannt werden kann, welche und wie hohe Gefahren eine bestimmte künstliche Intelligenz innehat. Hintergrund davon ist, dass bei solch komplexen Systemen oft nicht eindeutig nachvollziehbar ist, warum die künstliche Intelligenz Option A der Option B bevorzugt hat. Diese Ungewissheit birgt natürlich seine Risiken und es müssen folglich Vorkehrungen getroffen werden, welche trotz dessen einen ausreichenden Schutz gewährleisten.

Zwar ist das Thema nun auch auf dem Tisch der EU angekommen, aber ebenso sollten sich Privatpersonen und Unternehmen jetzt schon mit der Materie und mit möglichen Entwicklungen dieser auseinandersetzen. Die Unternehmen, welche KI einsetzen wollen, sollten sich also Gedanken darüber machen, wie eine datenschutzfreundliche Gestaltung von künstlicher Intelligenz ermöglicht werden kann.

Freuen Sie sich deshalb umso mehr auf die kommende Artikelreihe zu dem Thema „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ um up-to-date zu bleiben.

Folgender Beitrag wird Sie als nächstes erwarten: ChatGPT und Datenschutz

Wenn Sie konkrete Fragen haben, wie man datenschutzkonform KI einsetzen kann, beraten Wir sie gerne!

Sichere Kommunikation

Neueste Beiträge

  • Wenn personenbezogenen Daten in ein Drittland übermittelt bzw. dort verarbeitet werden, müssen Verantwortliche bzw. Auftragsverarbeiter prüfen, ob die allgemeinen Voraussetzungen der DSGVO für eine Datenübermittlung erfüllt sind. Seitdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 16. Juli 2020 den Beschluss der Europäischen Kommission (2016/1250) zur Übermittlung personenbezogener Daten in die USA (sog. „Privacy Shield“) für unwirksam erklärt hat, herrscht viel Unsicherheit in Bezug auf die notwendigen Schritte und Maßnahmen, die ab diesem Zeitpunkt zu treffen waren, um weiterhin eine datenschutzkonforme Übermittlung oder Verarbeitung personenbezogener Daten in die USA zu ermöglichen.

  • Bilderkennungstechnologien haben in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht. Durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz („KI“) und maschinellem Lernen sind Systeme entstanden, die in der Lage sind, Personen, Objekte und sogar Emotionen auf Fotos oder in Echtzeit-Videos zu erkennen. Während diese Technologien viele positive Anwendungen finden, wie zum Beispiel in der Medizin oder im Verkehrswesen, gibt es auch ernsthafte Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Privatsphäre von Personen, welche durch solche Systeme identifiziert werden können. In diesem Beitrag wird erläutert, wie Bilderkennungstechnologien genutzt werden können, um Personen zu identifizieren, und welche Datenschutzprobleme damit verbunden sind.

  • Vertrauen braucht Konsistenz. Es wird durch viele Handlungen im Laufe der Zeit aufgebaut und bewahrt. Es erfordert ein echtes Interesse und sichtbare Beispiele.

  • Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzte einen neuen Standard für den Datenschutz, da sie einen umfassenden Regelungsrahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten geschaffen hat. In den vergangenen Jahren hat die DSGVO sowohl in Europa als auch außerhalb seiner Grenzen spürbare Auswirkungen gehabt.

Schlagwörter