Wichtiges Update: Microsoft ändert Datenschutzbedingungen zum 01.04.2025

Zum 1. April 2025 hat Microsoft die Datenschutzvereinbarung (Data Processing Agreement – DPA) überarbeitet. Die Änderungen betreffen insbesondere die Nutzung sogenannter „Vorschaudaten“, bislang als „Previews“ bezeichnet. Diese Neuerungen können erhebliche Auswirkungen auf die datenschutzrechtliche Bewertung und die organisatorische Praxis in Unternehmen haben.

Neue Begrifflichkeiten und veränderte Regelungen

Eine der zentralen Änderungen betrifft die Begrifflichkeit: Microsoft spricht künftig nicht mehr von „Preview-Versionen“, sondern verwendet die Bezeichnungen „Vorschaudaten“, „Vorschauen“ bzw. „Vorschauversionen“. Gleichzeitig wurden die entsprechenden Regelungen im DPA strukturell verlagert und inhaltlich präzisiert. Besonders relevant ist dabei der Hinweis, dass Microsoft sich weiterhin vorbehält, Vorschaudaten in die USA oder andere Drittländer zu übermitteln, dort zu speichern und zu verarbeiten – auch durch Unterauftragsverarbeiter.

Datenschutzrechtliche Risiken bei Nutzung von Vorschauversionen

Für Unternehmen ergibt sich daraus ein potenziell erhebliches Datenschutzrisiko, insbesondere im Hinblick auf die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer gemäß Art. 44 ff. DSGVO. Da für Vorschaudaten keine vertraglichen Schutzmechanismen garantiert werden, können bei deren Nutzung Compliance-Risiken entstehen.

Empfehlungen für Unternehmen im Umgang mit Vorschaudaten

Daher wird empfohlen, auf die Nutzung von Vorschauversionen soweit wie möglich zu verzichten, es sei denn, deren Einsatz ist aus betrieblichen Gründen zwingend erforderlich. Zudem sollten Unternehmen klare interne Regelungen schaffen – etwa durch technische Einschränkungen beim Rollout von Preview-Features, verbindliche interne Richtlinien zur Freigabe und Verwendung sowie dokumentierte Risikoabwägungen im Rahmen des Datenschutzmanagements.

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